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Mythen & Binsenweisheiten rund ums Grillen – Teil II

Mythen und Binsenweisheiten sind beim Thema Grillen an der Tagesordnung. Leider sind es selbst gestandene Grill-Fans, die nach wie vor daran festhalten. Und damit nicht nur dem Geschmack erstklassiger Zutaten schaden, sondern letztlich auch der eigenen Gesundheit. Deshalb geht es in Teil 2 unseres Ratgeber um einen der großen Fauxpas – das Bier als Feuerlöscher und die Frage, ob man wirklich im Sommer nach Lust und Laune grillen darf.

Grill-Mythos Nr. 3: Abgelöscht wird mit Bier

Jedes Jahr spielen sich in deutschen Gärten ähnliche Szenen ab. Es wird gegrillt, was das Zeug hält. Und wenn herabtropfendes Fett einmal doch die Glut in Brand setzt, greifen Grill-Fans zur Bierflasche. Schließlich löscht der Gerstensaft nicht nur die Flammen, er verleiht dem Ganzen auch mehr Geschmack. Falsch: Denn geschmacklich ließe sich dem Ganzen nur mit einer Biermarinade auf die Sprünge helfen, in der das Fleisch vor dem Grillen eingelegt wird.

Zusätzlich hat das Ablöschen einen negativen Effekt – es wirbelt Aschepartikel auf, welche auf dem Fleisch und im Magen landen. Zudem sinkt die Temperatur, was den Garprozess beeinflusst. Unser Fazit: Finger weg vom Bier zum Löschen und das Steak lieber beiseite ziehen.

Grill-Mythos Nr. 4: Grillen ist immer im Sommer erlaubt

Wer grillt, hat Spaß am Essen und fühlt sich als ganzer Mann. Dumm nur, dass der Nachbar etwas gegen die Rauchschwaden hat. Letzten Endes aber auch egal, schließlich darf ich im Sommer nach Herzenslust grillieren. Leider sehen deutsche Gerichte den Sachverhalt etwas anders. Es gibt weder ein generelles Grillverbot noch eine gesetzliche Grillerlaubnis. Letztlich ist alles eine Einzelfallentscheidung. Stört sich Euer Nachbar nicht am Grillgeruch, könnt Ihr wahrscheinlich öfter zur Grillzange greifen. Bei Beeinträchtigungen riskiert Ihr Streit am Gartenzaun.

Generell tabu ist das Grillen aber dann, wenn es in Mietwohnungen per Mietvertrag oder Hausordnung untersagt wird. Bei einem Verstoß riskiert Ihr die Kündigung. Aber: Ändert Euer Vermieter die vertraglichen Grundlagen im Nachhinein, müsst Ihr dies nicht einfach abnicken.

 

17.06.2013

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