Grillen im Urlaub – Holzkohlegrill nicht überall erlaub
Pünktlich zu Ferienbeginn setzt sich in Deutschland Jahr für Jahr eine Blechlawine in Bewegung. Pkws mit oder ohne Wohnwagen und Wohnmobile legen Autobahnen lahm und bringen die Verkehrsplaner ins Schwitzen. Zugegeben – ein Bild, das man nur beobachtet, wenn in mehreren Bundesländern die Ferien am gleichen Tag beginnen. Im Gepäck reist ein „überlebenswichtiges“ Utensil mit – der Grill.
Speziell Camper machen sich nicht ohne handliche Campinggrills auf den Weg in die Ferien. Schließlich darf´s auch auf dem Campingplatz in Südfrankreich, Spanien oder Italien ein wenig Luxus in Form von Steak und Würstchen sein. Umso unangenehmer die Überraschung, wenn bei der Anmeldung seitens der Campingplatzverwaltung darauf hingewiesen wird, dass Grillen auf dem Stellplatz verboten ist.
Andere Länder, andere Sitten
Wer im Ausland unterwegs ist, muss sich darauf einstellen, dass nicht nur in puncto Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr andere Regeln gelten. Auch das Grillen unterliegt mitunter besonderen Vorschriften. Ein Beispiel wäre Südfrankreich. Speziell im Sommer ist das Grillen mit Holzkohle vielerorts verboten. Der Grund wird jedem Urlauber spätestens bei der Fahrt durch verbrannte Landstriche klar. Gerade in den Sommermonaten sind die Wälder rund um die Mittelmeerküste sprichwörtlich knochentrocken.
Ein unachtsamer Funke genügt als Auslöser für verheerende Schäden. Wer trotzdem nicht auf den typischen Geschmack von über Holzkohle gegrillten Würsten und Fleisch verzichten will, kann auf den Gemeinschaftsgrillplatz ausweichen. In anderen Regionen kann der Umgang mit Holzkohle und Grill sogar generell verboten sein.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Wer trotzdem grillt und dabei ohne es zu wissen Vorschriften und Gesetze bricht, muss trotzdem mit Strafen rechnen. Um solchen unangenehmen Situationen aus dem Weg zu gehen, raten Reiseexperten, sich vor Reiseantritt über geltendes Recht zu informieren. Oft reicht schon die Kontaktaufnahme zur Campingplatzverwaltung oder dem Besitzer der Ferienwohnung für die grundlegendsten Informationen. Mitunter genügt sogar ein kurzer Blick ins Internet. Schließlich geht gerade im Urlaub Sicherheit vor.
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