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Zankapfel Grill: Wenn das Steak zum Reizthema wird

Grillen macht Spaß. Leider sehen deutsche Mieter und Hausbesitzer dies nicht immer so. Gerade jetzt, mit den ersten warmen Strahlen der Frühlingssonne, wird der Grill wieder zum Reizthema. Worauf müssen Sie aber achten? Und was ist beim Grillen – zum Beispiel in der Mietwohnung – ein absolutes No-go?

Fakt ist, auch wenn viele Grill-Fans hier sicher anderer Meinung sind – es gibt in Deutschland kein generelles Grillrecht. Insbesondere Mieter in Mehrfamilienhäusern werden sich wohl oder übel in diesem Zusammenhang etwas zurücknehmen müssen. Neben dem Balkonnachbarn kommen hier nämlich noch andere Interessen ins Spiel – die des Vermieters. Und der spricht oft eine eindeutige Sprache.

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In vielen Mietverträgen ist das Grillen mit Holzkohle oder Gas auf dem Balkon nicht gestattet.

Grillen auf dem Balkon

Und an diese Klausel aus dem Mietvertrag sollte man sich halten. Der Verstoß kann Grund für eine fristlose Kündigung sein. Sie wären als uneinsichtiger Mieter nicht der Erste, der sich quasi umgehend eine neue Bleibe suchen muss. Eine saubere und rauchfreie Alternative wäre der Griff zum Elektrogrill. Damit können Grill-Fans auf dem Balkon grillen, ohne gleich Ärger zu riskieren.

Grillen – wie oft, wie lange

Beim Grillen geht es aber nicht nur um Rauch und den Duft nach frisch gegrillten Würstchen. Auch die Lärmbelästigung spielt eine Rolle. In diesem Zusammenhang gilt die Hausordnung für Mieter. Hausbesitzer sollten aber auch nicht über die Strenge schlagen – es gibt schließlich noch das Bundesimmissionsschutzgesetz. Wie man es dreht und wendet, Grillen wird auch 2011 ein Streitthema bleiben.

Und auf Gerichtsurteile kann sich leider auch niemand berufen. Deutsche Richter haben in der Vergangenheit höchst unterschiedlich geurteilt – speziell, was Häufigkeit und Dauer des Grillens betrifft. Am besten laden Sie Nachbarn ein. Denn wo kein Kläger, da auch kein Richter!

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