JETZT ZUSCHLAGEN
Deutschlands Grillshop Nr. 1
trenner
Über 10.000 Grills direkt versandbereit
trenner
Bekannt aus WDR, RTL, Kabel1, NTV
trenner
Showrooms in Köln & Hamburg
‹ Zurück zur Übersicht

Grillen im Sommer – Nachbarn müssen Beeinträchtigung nachweisen

Deutschland grillt. Allerdings neigen Nachbarn immer wieder zu „allergischen“ Reaktionen auf den Grilldunst, der sich über den Gartenzaun breitmacht. Für unserer neue Rubrik zu Urteilen rund um das Thema Grillen widmen wir uns diesmal einem Richterspruch des Landgerichts München I (15 S 22735/03).

Kern der juristischen Auseinandersetzung waren Streitigkeiten zweier Eigentümer mit ihrem Nachbarn. Entzündet hatte sich der Streit an den Emissionen, die mit dessen Grillofen in Verbindung standen und durch welche sich die Kläger massiv beeinträchtigt fühlten.

Deren Ziel: Eine Unterlassung gegenüber dem Beklagten, um damit den Betrieb des Grillofens auf dessen Grundstück zu unterbinden.

Richter urteilen im Sinne des Beklagten

Allerdings hatten die Kläger mit ihrem Versuch, richterlichen Beistand für das Anliegen zu finden, keinen Erfolg. Die verhandelnde Kammer der 1. Instanz urteile im Sinne des Beklagten. Dessen Argument: Er habe nicht übermäßig oft gegrillt, weshalb die beiden Kläger das Grillen als sozialadäquat hinnehmen müssten.

Die 1. Instanz – das Amtsgericht – stellte sich hinter den Beklagten. Zwar wäre es grundsätzlich möglich, das Grillen im Garten zu verbieten. Aber dazu hätten die Kläger glaubhaft nachweisen müssen, dass es sich um eine wesentliche Beeinträchtigung durch die Emissionen des Grillofens handelt. Weder durch Zeugen noch durch Messungen war der Nachweis aber zu führen, weshalb die Kläger in 1. Instanz scheiterten.

Landgericht bestätigt Urteil

Eine Tatsache, mit der sich die Kläger scheinbar nicht zufriedengeben wollten und vor das Landgericht München I zogen. Allerdings teilte das LG München die Ansicht der 1. Instanz und bestätigte das Urteil. Sofern eine wesentliche Beeinträchtigung durch Grillgase nicht nachgewiesen werden kann, muss Grillen im Sommer vom Nachbarn also hingenommen werden – sofern es den üblichen Rahmen nicht übersteigt.

Unser Tipp: Um Ärger mit Nachbarn zu vermeiden, sollte a) der Grill in möglichst weitem Abstand zu Wohnungen betrieben werden oder b) mit einem Gas- bzw. Elektrogrill gegrillt werden. Vielleicht hilft es aber auch, gemeinsam mit dem Nachbarn zu grillen.

 

13.07.2011

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Artikel

Grillurteil: Grillen im Mietergarten erlaubt

Grillurteil: Grillen im Mietergarten erlaubt

Der Oktober läutet langsam aber sicher die nasskalte Jahreszeit und damit das Ende der Grillsaison ein. Viele Grill-Fans und auch wir von Santos nutzen die Chance zum Abgrillen. Allerdings ist nicht jeder ein Freund von Grill, Holzkohle und dem typischen Grillaroma. Besonders schwer haben es Mieter, die beim Grillen viele Regeln beachten müssen.